Hallo Jürgen,
das was passiert ist, ist schon ein sehr krasses Stück, dass im eigenen Garten der Hund durch nen Vollidioten vergiftet bzw. gefährdet wird. Ich würde auch verschiedenste Maßnahmen ergreifen.
Die von "mig63" angesprochene Kamera wäre für mich eine erste Gegenmaßnahme. Ob die Qualität dafür auch ausreichend ist, kann ich nicht beurteilen; müsste man vielleicht mal ausprobieren.
Für mein Rechtsempfinden mache ich mich damit auch überhaupt nicht strafbar, solange ich die Bilder nicht Veröffentliche oder ins I-Net einstelle. Nur bei einer Veröffentlichung würde ich die Zustimmung der Person benötigen. Wobei dann auch wieder zu klären wäre, ob als "Aussagekraft" des Bildes nur die betreffende Person alleine gezeigt wird oder zusammen mit anderen (z.B. einer Gruppe) bzw. als "Abfallprodukt" für irgendetwas anderes in Zusammenhang steht. Außerdem würde für mein Empfinden als Absicherung auch der berechtigte Schutz meiner Sachen bestehen. Die von "tfeierabend" angesprochene Problematik betrifft eigentlich nur ne automatische Bildaufnahme auf öffentlichen Grund und Boden ohne Zusammenhang mit einer Straftat. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann wolltest Du ja die Kamera an Deinem Haus befestigen und so Dein Grundstück "überwachen". Somit wäre auch gewährleistet, dass Bilder erst dann gemacht werden, wenn jemand Dein Grundstück betritt oder etwas rein wirft.
Bezüglich des Bildes als Beweis vor Gericht, ist es meiner Meinung nach abhängig, ob ich darauf hingewiesen habe, dass gefilmt wird. Ist im übrigen gleichzusetzen, wenn öffentlicher Grund mit Genehmigung automatisch gefilmt wird. Sollte dies nicht geschehen sein, dürften die Bilder nicht dazu herangezogen werden. Allerdings haben auch Richter die Möglichkeit, im nachhinein die Bilder zu "legalisieren" und als Beweismittel zuzulassen - kommt halt auf die Schwere der Straftat an.
Just my 2cent