Was da alles an Gerüchten und Unkenntnissen zu Tage kommt.
Es handelt sich bei solchen Fahrzeugen um Wagen des Managementpools. Also GEBRAUCHTWAGEN. Und die Haltefrist beträgt 6 Monate. Ohne Inspektion wird der abgegeben. Mit "kleineren Mängeln".
Hinweise auf akzeptable Gebrauchsspuren der Fahrzeuge:
Bei allen angebotenen Fahrzeugen handelt es sich um Management Leasecars oder Dienstfahrzeuge die durchschnittlich bis zu 10 Monate im Einsatz waren und somit Gebrauchsspuren aufweisen können. Wir bitten Sie daher, das Fahrzeug vor Abschluss des Kaufvertrags auch hinsichtlich der Schäden zu begutachten. Im Folgenden finden Sie Gebrauchsspuren, die Gebrauchtwagen im WA-Verkauf aufweisen können und zu akzeptieren sind:
Karosserie & Lack
•Oberflächliche Waschstraßenkratzer und Kratzer unter 10mm (welche den Basislack nicht durchschlagen) und Steinschläge < 8 Stück auf der Motorhaube (nicht unterrostet) sind zu akzeptieren.
•Teillackierungen und somit auftretende leichte Farbunterschiede sind zu akzeptieren.
Glas (Windschutzscheiben, andere Scheiben)
•Absplitterungen/Steinschläge außerhalb des Fahrersichtfeldes sind zu akzeptieren
Reifen/Räder
•Profiltiefe mindestens 3mm.
•Minimale, feine Kratzer (oberflächlich, <0,5mm tief) an Felgen/Zierblenden sind als Gebrauchsspuren zu akzeptieren.
Innenraum/ Inspektion
•Minimale Kratzer an Teilen des Innenraumes (Plastik, etc.) werden als Gebrauchsspuren akzeptiert.
Zum Beispiel:
[[File:Kuga Gebr..JPG|none|auto]]
Immerhin sind alle superausgestattet.
Und eine Überführungsgebühr gibt es nicht. Selber abholen ist angesagt. Man kann natürlich einen Ford-Händler beauftragen, zu seinen Bedingungen. Man braucht einen FORD-Ausweis um überhaupt einen kaufen zu können. Mit den Bedingungen, die das mit sich bringt. Und das wird stichprobenweise kontrolliert. Wer dagegen verstösst, kauft vorläufig kein Auto mehr. (Das Finanzamt ist da hinterher.)
"Der Mitarbeiter ist verpflichtet, das von ihm gekaufte Fahrzeug auf seinen Namen bzw. auf seinen Ehegatten, seine/n eingetragene/n gleichgeschlechtliche/n Partner/in, seine Kinder, seine Adoptiv- und Stiefkinder, seine Eltern, seine Schwiegereltern, seine Schwiegertöchter und -söhne, seine Stiefeltern, seine Großeltern, seine Enkel, seine Geschwister seine/n Lebenspartner/in (in häuslicher Gemeinschaft) zuzulassen."
*****