#1

Durch Verkäufer beschädigte Türe

in Sonstiges 22.10.2014 19:40
von Takeittux | 12 Beiträge

Heute Termin zur Abholung gewesen.
Sehr schönes Auto

Als der Verkäufer das Auto aus dem Verkaufsraum gefahren ist, musste er durch eine elektronische Schiebetüre fahren.
Als er zur hälfte durch war, ging auf einmal die Türe zu.
Resultat: Delle und Kratzer in der Fahrertüre.
Jetzt noch einmal über eine Woche warten wegen Reparatur. Wegen Minderung oder Erstattung bin ich gerade in Verhandlung.
Was wäre da so üblich?


Gruß Schorsch
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#2

RE: Durch Verkäufer beschädigte Türe

in Sonstiges 26.10.2014 16:49
von McJaxx | 54 Beiträge

Wenn sie es ohne sichtliche Macken beheben können, geht nur was auf Kulanz.
Gesetzlich ist in dem Fall gar nichts drin.
Selbst wenn Du Neufahrzeug vom Laster fällt und die können alles beheben, würde keine Minderung zustehen. (Sinngemäßer Auszug aus dem Gesetz)


Ford Kuga II Titanium (Deep Impact Blue) - 2.0 Duratorq 163PS - PowerShift - KeyFree - Style Paket - Panoramadach - Bi-Xenon - Easy Driver Plus - Fahrerassistenzpaket - AHK
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#3

RE: Durch Verkäufer beschädigte Türe

in Sonstiges 27.10.2014 11:33
von Maikelno1 | 118 Beiträge

Hallo Schorsch,

ich sehe das anders als @ McJaxx.

Handelt es sich bei Deinem MK2 um einen NEUwagen ?
Wenn ja, würde ich das Auto, auch mit einem reparierten Schaden nicht mehr haben wollen.
Minderung hin oder her !!!

Bei einem Schaden in der KFZ-Haftpflichtversicherung hast Du im ersten Monat (begrenzt auf 1000 km)
Anspruch auf einen Neuwagen. Warum sollte das hier im Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung
des Händlers nicht gelten ?

Ein Neuwagen für vielleicht 30.000 € (oder mehr) mit einer nachlackierten Tür geht gar nicht !


Alles außer "quattro" ist eine Notlösung !

Grüße aus dem Siegerland vom AUDI- Maikel
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#4

RE: Durch Verkäufer beschädigte Türe

in Sonstiges 27.10.2014 14:22
von schoesch | 186 Beiträge

Ich würde mir das auch genauestens überlegen ob ich den Wagen abnehmen würde!

Bei VW gab es ja mal einen großen Hagelschaden in der Freifläche. Alle Autos wurden durch Beulendrücker "repariert" Ohne Lackierarbeiten. VW MUSSTE diese Autos als Unfallwagen verkaufen!!!!

Wenn du den Wagen aber abnimmst, dann würde ich vorher durch den Händler schriftlich zusichern lassen, das ALLE Garantien, vor allem die Garantie gegen Durchrostung davon unberührt bleiben!
Ich habe z.B. an meinem Auto den Fall, das sich am A-Holm Blasen im Lack geblidet haben. ( War ein gebrauchter Wagen ) Bei einer Kulanzkontrolle durch Ford wurde aber festgestellt, das genau dort schon einmal irgend etwas lackiert wurde. Dort ist der Lack dicker als an den umliegenden Teilen. Ergebniss: Kulanz abgelehnt!!!


KUGA 4x4 in Chill, mit fast allem was es 2008 so extra gab.

Charakter zu haben heist auch zu seiner Meinung zu stehen, selbst wenn andere einen mit Dreck bewerfen!
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#5

RE: Durch Verkäufer beschädigte Türe

in Sonstiges 28.10.2014 16:55
von McJaxx | 54 Beiträge

@Maikelno1

das ist leider keine Ansichtssache gewesen was ich geschrieben habe, sondern geltende deutsche Rechtsprechung.
Einen Anspruch auf kompletten Ersatz hat man eh nur bei technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden, bzw bei qualitativer Unmöglichkeit einer Reparatur.
Allerdings muss man der Werkstatt 3 Reparaturversuche zugestehen!
Wegen einer verbeulten Tür wird wohl kaum ein neuer Neuwagen bestellt werden.

Die Hagelfahrzeuge mussten als "gebraucht" verkauft werden weil der Händler zu dem Zeitpunkt der Eigentümer war.
Das ist er bei Neuwagen nicht.
Diese wurden nach Kundenwunsch bestellt.
In dem Fall trägt der Käufer laut deutschem Gesetz das Risiko.
Lediglich Schäden durch Unterlassung oder Vorsatz müssen von anderen Parteien, wie Verkäufer oder Spedition getragen werden.
In diesem Fall hätte der Verkäufer die Tür sichern müssen gegen das automatische Zufahren.
Somit tritt die Unterlassung ein und der Händler muss für den Schaden aufkommen, und zwar NUR für DIESEN Schaden.
Der Rest des Fahrzeugs ist unversehrt und Fahrbereit.
Somit geht nur etwas auf Kulanz des Händlers.
Will dieser aber den Kunden behalten (Normallfall) geht immer was.

Ich hatte bei der Auslieferung eine Delle in der Motorhaube.
Diese wurde auf Kosten des Händlers repariert.
Trotzdem habe ich nochmals Guthaben für den nächsten Einkauf bekommen.
Dafür gab es dann einen guten Bonus für die Winterreifen.


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zuletzt bearbeitet 28.10.2014 17:00 | nach oben springen

#6

RE: Durch Verkäufer beschädigte Türe

in Sonstiges 28.10.2014 18:07
von Maikelno1 | 118 Beiträge

Hallo McJaxx,

wenn Du auf die geltende deutsche Rechtsprechung verweist,
solltest Du auch Roß und Reiter (sprich die entsprechenden Paragraphen bzw. Urteile) nennen.

Dem sehe ich erwartungsvoll entgegen und danke Dir schon mal dafür.


Alles außer "quattro" ist eine Notlösung !

Grüße aus dem Siegerland vom AUDI- Maikel
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#7

RE: Durch Verkäufer beschädigte Türe

in Sonstiges 29.10.2014 20:09
von McJaxx | 54 Beiträge

Zitat
Der Käufer eines Neuwagens hat ohne Wenn und Aber Anspruch auf ein „fabrikneues“ Fahrzeug. Hat das Auto einen wahrnehmbaren Mangel, kann der Käufer die Beseitigung des Mangels fordern. Sollte dies nicht möglich oder zu teuer sein, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder die Lieferung eines mangelfeien Fahrzeugs (Wandlung) verlangen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 6.2.2013, AZ: VIII ZR 374/11) entschieden.


Es ist dann zwar von der Definition kein Neuwagen mehr, aber:
Wandlung/Rücktritt ist erst bei "qualitativer Unmöglichkeit" (3x nicht erfolgreich) möglich. (BGB § 275 Ausschluss der Leistungspflicht bzw. § 326 Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht)
Eine Tür kann repariert/ersetzt werden, somit keine Unmöglichkeit.

Ich hoffe das hilft weiter.
Sorry ging etwas länger, da ich das erst suchen musste.
BWL-Vertragsrechts ist schon bisschen her.


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zuletzt bearbeitet 29.10.2014 20:12 | nach oben springen

#8

RE: Durch Verkäufer beschädigte Türe

in Sonstiges 30.10.2014 08:35
von mictei | 4.373 Beiträge

Hallo,

ich will gar nicht wissen wie viele Autos als "Neuwagen" verkauft werden die eventuell bereits Lackschäden (oder auch mehr) vom Transport hatten .
Oder sogar irgend welche Teile komplett getauscht wurden ...... brauchte man gerade um den anderen Kunden in der Werkstatt schnell zu frieden zu stellen .

Haben wir ja schon öfters gelesen, dass gerade mal Steuergeräte zum "Testen" getauscht wurden.
In so einem Fall weis man dann dies doch gar nicht, dass im nachhinein ein anderes Steuergerät (als das ab Werk) im Auto steckt .

Im enddefekt weis dies nur der Händler ..... in diesem Fall stand der Kunde direkt daneben und hat es halt mitbekommen .
Ich glaube wäre er nicht dabei gewesen und ein Tag vorher passiert, dann hätte man ihm auch nichts von diesem "Malör" gesagt.

... kommt natürlich auch auf den jeweiligen Autohändler an ....


Ne schoene jrooss vom Mic

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