Quelle:auto-service.de
Die Jahreswende bedeutet auch immer eine Menge Neuregelungen und Gesetze, die ab dem neuen Jahr in Kraft treten.
Das trifft auch auf Autofahrer zu. Die wichtigsten neuen Kfz-Bestimmungen für 2015 im Überblick.
Ab dem 1. Januar 2015 hat das endlose Warten bei Abmeldungen eines Fahrzeugs ein Ende. Fahrzeuge können
dann auch über das Internet abgemeldet werden. Fahrzeugschein und Kennzeichen erhalten dafür einen Sicherheitscode,
die für den Abmeldeprozess auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eingetragen werden müssen.
Dazu erhalten Fahrzeughalter auch einen QR-Code zum Scannen. Die anfallenden Kosten können einfach per Online-Bezahlung
beglichen werden. Eine Online-Zulassung soll auch bald möglich sein.
Ab dem 1. Januar 2015 gilt außerdem eine bundesweite Kennzeichenmitnahme. Wer seinen Wohnsitz wechselt und in
einen anderen Zulassungsbereich zieht, kann das alte Kennzeichen behalten, wenn er möchte. Das Fahrzeug muss
allerdings trotzdem beim Straßenverkehrsamt umgemeldet werden.
Ab 2015 gilt für Pkw-Verbandskästen zudem die neue Norm DIN 13164. Alte Verbandskästen dürfen aber weiterhin bis zum offiziellen
Ablaufdatum weiter benutzt werden.
Kurzzeitkennzeichen sind ab dem 1. April 2015 nur noch mit einer gültigen HU (Hauptuntersuchung) und einer SP (Sicherheitsprüfung)
zu bekommen - beides muss im Fahrzeugschein eingetragen werden. Es sei denn, das Fahrzeug befindet sich auf dem unmittelbaren
Weg zur Prüfungsstelle, die aber im gleichen Zulassungsbezirk liegen muss.
Ab September 2015 gilt außerdem für alle Neuwagen die Euro 6 Abgasnorm. Damit soll der Schadstoffausstoß verringert
werden. Für neue Autos gilt dann ein Maximalwert von 80 Milligramm Stickoxidausstoß pro Kilometer.
Ab dem 1. Oktober soll das sogenannte eCall-System für alle europäischen Neufahrzeuge in Kraft treten. Dabei handelt es sich
um ein automatisches Notrufsystem, dass sobald ein Airbag auslöst, selbstständig über das Mobilfunknetz die Rettungskräfte
alarmiert. Standort und Fahrtrichtung werden so direkt übermittelt und es besteht die Möglichkeit einer Sprachverbindung zu
den Fahrzeuginsassen.
Ende Dezember 2015 läuft außerdem die zehnjährige Steuerfreiheit für Elektroautos aus.
Ab 2016 sind die neu zugelassenen E-Autos nur noch fünf Jahre lang steuerbefreit